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General terms and conditions
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Euro-Repair-Center         nachfolgend ERC genannt
Europa-Allee 77
D-54343 Föhren

Diese Geschäftsbedingungen gelten für kostenpflichtige Reparaturen und Garantiereparaturen, die das ERC im Auftrage der Industrie oder eines Verkäufers durchführt.

Auftragserteilung

Die Auftragserteilung kann persönlich und über alle bekannten Medien erfolgen.

Kostenvoranschlag

Kostenvoranschläge sind Arbeitszeit und somit kostenpflichtig. Werden bei einer Reparatur, bei der ein Kostenvoranschlag bestätigt wurde während des Reparaturfortschrittes weitere Mängel festgestellt, ist das ERC berechtigt einen neuen Kostenvoranschlag zu erstellen.

Wird während einer Reparatur oder bei der Erarbeitung eines Kostenvoranschlages die Unwirtschaftlichkeit festgestellt, oder wird ein Kostenvoranschlag vom Kunden abgelehnt, oder die Reparatur ist nicht durchführbar, (z.B. Leiterplattenbruch, Ersatzteil nicht mehr beschaffbar, Feuchtigkeitsschaden), ist das ERC nicht verpflichtet, dass Gerät in den Ursprungszustand zurück zu versetzen.

Bitte bedenken Sie, dass für eine Reparaturpreisermittlung die Fehlersuche nicht nur ebenso sorgfältig durchgeführt werden muss wie einer ''echten Reparatur'', es ist außerdem ein größerer Aufwand für die Administration und das sorgfältige Zwischenlagern des Gerätes erforderlich.

Ausführung der Reparatur

Reparaturen werden in eigener Werkstatt durchgeführt. Ist eine Reparatur beim ERC nicht möglich, leiten wir das Gerät auf Wunsch und zu Lasten des Auftraggebers an eine autorisierte Werkstatt weiter. Reparaturtermine können sich verändern.

Zahlung

Grundsätzlich hat die Zahlung bei Übergabe des reparierten Gerätes zu erfolgen. Ist dieses nicht möglich, kann die Begleichung der Rechnung per Nachnahme oder Überweisung erfolgen. Die Entscheidung darüber trifft das ERC.

Übergabe und Aufbewahrung

Nach Fertigstellung einer Reparatur wird der örtliche Kunde benachrichtigt. Das Gerät ist dann innerhalb von 2 Wochen abzuholen. Nicht abgeholte Geräte werden nach 3 Monaten vorschriftsmäßig entsorgt. Die entstandenen Kosten werden dem Eigentümer in Rechnung gestellt.

Reparaturgarantie und Haftung des ERC

Das ERC gewährt 6 Monate Reparaturgarantie auf die Reparatur. Dieses gilt nur für die tatsächlich durchgeführten Arbeiten. Für das eingebaute Material übernehmen wir die vom Hersteller/Lieferanten gegenüber dem ERC gewährte Garantiezeit.

Wird eine Reparatur reklamiert, so beschränkt sich das Recht des Kunden auf Nachbesserung. Unter folgenden Voraussetzungen lehnen wir eine Reparaturgarantie ab:

Unsachgemäße Bedienung, Aufstellung und Anschluss des Gerätes. Transportschäden, Überspannungsschäden, Feuchtigkeitsschäden, Fogging, Veränderungen von Systemeinstellungen und Installation/Veränderungen an der Software. Schäden oder veränderte Eigenschaften, die durch den Anschluss anderer Komponenten verursacht werden.

Das ERC haftet nicht für Eigenschaften, die der Hersteller in seinen technischen Spezifikationen beschreibt.

Wird ein Gerät beim ERC beschädigt, behebt das ERC diesen Schaden kostenfrei. Ist eine Reparatur nicht möglich oder die Kosten sind unverhältnismäßig hoch, wird der Zeitwert des Gerätes ersetzt.

Für Datenverluste bei der Reparatur haftet das ERC nicht. Es liegt allein in der Verantwortung des Kunden seine Daten vor Abgabe des Gerätes zu sichern und zu konservieren.

Datenschutz und Gerichtsstand

Persönliche Daten werden auf Verlangen bei einer Garantiereparatur an den Hersteller weitergeleitet, wenn dieser die Erfüllung seiner Garantieleistung davon abhängig macht. Der Gerichtsstand ist Trier.


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